Hinweisgeberschutzgesetz
Meldung eines strafrechtlichen Tatbestandes gemäß Hinweisgeberschutzgesetz:
Hinweise können intern über agentia GmbH (Datenschutzbeauftragter des JFK Friendship Center e.V.) anonym oder nicht anonym gemeldet werden:
Bei einer anonymen Meldung muss der Hinweisgeber bei Absender „anonym“ und bei E-Mail-Adresse JFK@agentia.de eintragen.
Es geht beim Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) um den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern (§1 HinSchG Abs. 1), jedoch auch der Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind (§1 HinSchG Abs. 2). Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich auf alle strafrechtlichen Tatbestände:
- Geldwäsche
- Veruntreuung
- Steuerliche Vergehen
- Subventionsbetrug
- Missbrauch
agentia GmbH wird die Meldung an die Geschäftsführung zur Bearbeitung und Klärung weitergeben.
Folgende externe Meldestellen können ebenfalls genutzt werden: